Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressedienst

Videoschutz / Bisher keine Hinweise auf Verdrängungseffekt

23.10.2002 Wissenschaftliche Begleituntersuchung des Videoschutzes startet

Bundesweit erste Langzeitstudie wird an der Polizeihochschule koordiniert

 
Nr. 181/2002

Brandenburg lässt als erstes Bundesland die Auswirkungen des polizeilichen Videoschutzes wissenschaftlich überprüfen. Mehrere wissenschaftliche Institute werden koordiniert durch die Fachhochschule der Polizei in einer Langzeitstudie bis zum Jahr 2005 eine Bewertung des Videoschutzes unter betriebswirtschaftlichen, kriminologisch-soziologischen und juristischen Aspekten vornehmen. Hierzu gehören auch Bürgerbefragungen. In der Untersuchung werden zudem ausgewählte Vergleichsstandorte ohne Videoschutz eingebunden. „Die Ergebnisse werden wichtige Impulse für die Entscheidung über die dauerhafte Errichtung des Videoschutzes nicht nur in Brandenburg haben. Das Land ist damit Vorreiter beim Beschreiten neuer Wege in der Prävention und Strafverfolgung“, sagte Innenminister Jörg Schönbohm.

Mit dem Forschungsprojekt wird zugleich ein Landtagsbeschluss umgesetzt. Das Parlament hatte zur fünfjährigen Erprobungsphase des Videoschutzes auch deren Untersuchung durch eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung gesetzlich verankert. Forschungsobjekte sind die bekannten vier Standorte Bernau, Erkner, Potsdam und Rathenow. Dort wurden zwischen dem 9. November 2001 und dem 12. Februar 2002 die ersten brandenburgischen Videoschutzeinrichtungen installiert.

Die ersten Erfahrungen an den vier Standorten waren bislang positiv. „Die Kriminalität ist stark zurückgegangen, zum Teil um mehr als 50 Prozent. Zahlreiche Tatverdächtige konnten dank der Videosysteme auf frischer Tat gestellt werden. Hinweise auf den von einigen prophezeiten Verdrängungseffekt gibt es bisher nicht. Unser Videoschutz ist Bürgerschutz“, erläuterte der Innenminister. Zum Jahresende wird die Landesregierung dem Innenausschuss des Landtages erstmals ihren jährlichen Bericht zum Videoschutz mit detaillierteren Ergebnissen vorlegen.

An dem jetzt gestarteten Forschungsprojekt sind nach einer bundesweiten Auswahl folgende Forschungseinrichtungen beteiligt:
  • ‚Institut für Management und Organisation e.V. Potsdam
    an der Universität Potsdam’

    für die betriebswirtschaftliche Bewertung des Videoschutzes;

  • ‚Institut für Psychologie der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald’
    für die kriminologisch/soziologische Studie des Videoschutzes;

  • ‚Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald’
    für die juristische Bewertung des Videoschutzes.

Verantwortlich:
Heiko Homburg, Pressesprecher
Ministerium des Innern
Henning-von-Tresckow Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon (0331) 866 2060
Fax: (0331) 866 2666