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Aufgehobene Runderlasse:

  1. Im März 1999 hat die Kommunalabteilung des Innenministeriums 129 Runderlasse aus den Jahren 1992 bis 1994 „wegen Zeitablaufs oder Änderung der Rechtsgrundlage [...] mit sofortiger Wirkung aufgehoben“. Der Aufhebungserlass vom 31.3.1999 (PDF-Dokument mit 13 KB) beinhaltet eine Liste der entsprechenden Runderlasse.

  2. Die in der Liste aufgeführten Runderlasse (PDF-Dokument mit 99 KB) wurden nach dem 31.03.1999 aufgehoben.