Änderungen im Personalvertretungsrecht zum 1. August 2009 bezüglich der Beschäftigtengruppen

Seit 1. August 2009 sind Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz zu beachten:

Mit dem Inkrafttreten neuer Tarifverträge für den Bereich des Landes (TV-L) und der Kommunen (TVöD) ist die bisherige Unterscheidung nach den Beschäftigtengruppen der Arbeiter und der Angestellten aufgegeben worden. Die beiden Gruppen sind in der gemeinsamen Gruppe der Arbeitnehmer aufgegangen. Mit den zum 1. August 2009 in Kraft getretenen Änderungen im Landespersonalvertretungsgesetz und in der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz wird bezüglich der Wahl und der Bildung von Personalräten und weiterer organisatorischer Fragen nicht mehr zwischen den drei Gruppen der Arbeiter, Angestellten und Beamten unterschieden, sondern nur noch zwischen den Gruppen der Arbeitnehmer und der Beamten.

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Letzte Aktualisierung: 05.01.2010
Verantwortlich: Kommunalabteilung

Personalvertretungsrecht - Gesetze und Verordnungen

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