Dienstrechtsreform
Nachdem in Brandenburg am 9. April 2009 das Beamtenrechtsneuordnungsgesetz in Kraft getreten ist, dessen Kernstück ein neues Landesbeamtengesetz ist, sind am 26. August 2009 von der Landesregierung als weitere Schritte zur Reform des öffentlichen Dienstrechts im Land Brandenburg drei Verordnungen zum Laufbahn-, Arbeitszeit und Erholungsurlaubs- und Dienstbefreiungsrecht beschlossen worden. Diese Verordnungen sind am 10. Oktober 2009 in Kraft getreten.
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Letzte Aktualisierung: 05.01.2010



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