Stiftungen
Herzlich willkommen bei der Stiftungsbehörde des Landes Brandenburg
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Thema Stiftungen. Egal ob Sie selbst an einer Stiftungsgründung interessiert seien sollten oder sich über die bereits im Land Brandenburg existierenden Stiftungen informieren möchten, hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Das Ministerium des Innern ist die zuständige Stiftungsbehörde im Land Brandenburg und damit für die Anerkennung selbstständiger Stiftungen bürgerlichen Rechts und Aufsicht über diese Stiftungen zuständig. Damit ist unsere Aufgabe jedoch noch nicht erschöpft. Neben den oben genannten Hauptaufgaben steht das Ministerium des Innern potentiellen Stiftern als kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen der Stiftungsgründung in Brandenburg zur Verfügung. Wir beraten sowohl in der Gründungsphase der Stiftung als auch bei Satzungsänderungen oder bei Problemen der Stiftungsaufsicht.
Mit diesem Angebot möchten wir Ihnen sowohl eine Hilfestellung bei der Gründung Ihrer Stiftung in Brandenburg bieten, als auch eine Übersicht über die bereits in Brandenburg existierenden Stiftungen. Wir haben Ihnen neben allgemeinen Informationen zum Thema Stiftungen auch Mustervorlagen für Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung für Ihre Stiftungsgründung in Brandenburg zusammengestellt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Inhalt:
- Grundlagen
Grundlagen zum Thema Stiftungen
- Informationen für die Stiftungsarbeit
Stiftungsinformationsbriefe
- Muster
Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung
- Rechtsvorschriften
Rechtsvorschriften zu Stiftungen
- Stiftungsverzeichnis gem. § 14 Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg (StiftGBbg)
Verzeichnis aller mit Sitz im Land Brandenburg anerkannter rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts gem. §§ 80ff. BGB



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