Datenschutz in Brandenburg
Kontrollstelle für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften:
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im öffentlichen Bereich und Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (www.lda.brandenburg.de).
Rechtsetzung/Grundsatzfragen:
Für die Rechtsetzung und die Behandlung von Grundsatzfragen im Bereich des Datenschutzes ist das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg zuständig.
Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich:
Bis zum 31.05.2010 war das Ministerium des Innern zuständig für die Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich. Nachfolgend können die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörde aus dieser Zeit (beginnend ab 1997) abgerufen werden.



Seite drucken